Unternehmen in Bayern werden durch die bayerische Aufsichtsbehörde für Datenschutz (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) aufgefordert, die Technologie der SSL-Verschlüsselung anzuwenden, wenn deren Internetseiten Kontaktformulare beinhalten.
Die Anwendung der SSL-Verschlüsselungstechnik wird dabei als „Stand der Technik“ angesehen und wird somit zur Umsetzung des § 9 des BDSG gefordert.
Es ist damit zu rechnen, dass bei Unternehmen anderer Bundesländer Ähnliches gefordert wird.