Ganze Arbeit leistete der sogenannte Trilog noch kurz vor Weihnachten: Die EU-Datenschutzverordnung wurde europaweit einheitlich geregelt. Unsicherheiten bestanden bei der Forderung nach der Pflicht zur Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Um es kurz zu machen: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte bleibt auch in der europäischen Verordnung verankert und wird teilweise noch gestärkt! Die Beauftragung von externen Spezialisten bleibt ebenfalls möglich.