Ganze Arbeit leistete der sogenannte Trilog noch kurz vor Weihnachten: Die EU-Datenschutzverordnung wurde europaweit einheitlich geregelt. Unsicherheiten bestanden bei der Forderung nach der Pflicht zur Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Um es kurz zu machen: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte bleibt auch in der europäischen Verordnung verankert und wird teilweise noch gestärkt! Die Beauftragung von externen Spezialisten bleibt ebenfalls möglich.
Wartung und Instandsetzung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 01.06.2015 fordert im § 10 (2) konkret die Gefährdungsbeurteilung vor Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Während dies für planmäßige Wartungsaufgaben relativ gut umsetzbar scheint, ist dies bei Instandsetzungsarbeiten nur sehr pauschal möglich. Denn in der Praxis sind Reparaturen selten planbar. Es muss trotzdem zumindest eine schriftliche Beurteilung über die bevorstehende Reparatur vorgelegt werden können. Entsprechend komplexe Überlegungen müssen vor der Reparatur zu Papier gebracht werden.
Für Fragen, welche Möglichkeiten es hierzu gibt, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Revision der ISO/TS 16949 bis Ende 2016
Die Norm ISO 9001 ist die Basis des automobilspezifischen Standards ISO/TS 16949. Da es seit 15.09.2015 von der ISO 9001
eine neue Revision gibt, wird die ISO/TS 16949 nun an die neue ISO 9001:2015 angepasst.
Aktuell gibt es einen Arbeitsentwurf. Die Fertigstellung der neuen ISO/TS 16949 wird im letzten
Quartal 2016 erwartet. Entsprechend IATF müssen Laufzeiten von ISO/TS 16949:2009-Zertifikaten, welche während der Übergangszeit der ISO 9001:2015 ausgestellt werden, mit der
dreijährigen Übergangsfrist der ISO 9001:2015 korrespondieren, d.h. auch ISO/TS 16949:2009 Zertifikate auf Grundlage der ISO 9001:2008 verlieren am 15.09.2018 ihre Gültigkeit.
Die Übergangsphase für die novellierte Fassung der ISO/TS 16949 wird zurzeit von der IATF
noch definiert und zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
(Quelle: Quacert GmbH)
Dokumente und Aufzeichnungen in der ISO 9001:2015
„Dokumentierte Information“ ersetzt die Benennungen „Dokumentation“ und „Aufzeichnung“ in früheren Ausgaben dieser internationalen Normen.
Um die Bedeutung der allgemeinen Benennung „dokumentierte Information“ hervorzuheben,
verwenden diese Internationale Normen nun die Redewendung
• “Aufrechterhalten dokumentierter Information“ als Ausdruck für Unterlagen, die keine Aufzeichnungen (u.a. Verfahrensanweisungen, Dokumente…) sind und
• „Aufbewahren dokumentierter Information als Nachweis von…“ als Ausdruck für Aufzeichnungen
DIN EN ISO 9001:2015.
Das Technische Komitee TC/176/SC2 hat eine Anleitung veröffentlicht, in welcher u.a. aufgeführt ist
bei welchen Normkapiteln dokumentierte Informationen gefordert sind. Die Anleitung kann hier heruntergeladen werden.
(Quelle: Quacert GmbH)
Übergangsfrist für ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015
Das IAF-ISO Communique hat den 15.09.2015 als Veröffentlichungsdatum der ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 festgelegt.
Drei Jahre nach Veröffentlichung der ISO 9001:2015 bzw. ISO 14001:2015 (also ab dem 15.09.2018) werden die „alten“ Normen nicht mehr anerkannt. Die akkreditierten Zertifikate ISO 9001:2008 und ISO 14001:2009 treten außer Kraft.
(Quelle: Quacert GmbH)