GS Managementsysteme

 Qualitätsmanagement | Datenschutz | Arbeitssicherheit

...denn Erfolg ist eine Frage des Systems

Datenschutzmanagement

GS_LOGO_quadSchutz personenbezogener Daten nach DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz

 

Wir möchten Sie dabei unterstützen, Unternehmerrisiken aufgrund der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu vermeiden und eine praktikable Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen zu erreichen. Dabei können wir Sie in allen Kernbereichen des Datenschutzes kompetent unterstützen:

  • Bestellen eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO bzw. §38 BDSG (n.F.)
  • Erstellen eines „Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten“ nach Art. 30 DSGVO
  • Prüfung, ob bei Speicherung besonders „sensibler Daten“ eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich ist (Art. 35 DSGVO) und Durchführen derselben bei Bedarf
  • Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Informationspflichten nach Arts. 13 und 14 DSGVO
  • Unterstützung bei der Geltendmachung der Betroffenenrechte gegenüber Ihrer Firma nach Arts. 15 – 22 DSGVO
  • Risikoanalyse mit Ortsbegehung und Feststellen des Gefährdungspotenzials
  • Untersützung bei der Festlegung „Technisch-Organisatorischer-Maßnahmen“ (T-O-M), mit denen den Risiken wirkungsvoll begegnet werden kann
  • Erstellen eines Datenschutzsystems im Sinne eines Datenschutzkonzepts
  • Management der Unterauftragnehmer, Stichwort Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28
  • Mitarbeiterunterweisungen und Führungskräfteworkshops
  • u.v.m.

Mit unserem effizienten Projektmanagement erreichen Sie die rechtsichere Umsetzung des Datenschutzes in kürzester Zeit. Unsere flexiblen Möglichkeiten ermöglichen es Ihnen, wenn Sie es wünschen, auch Teilaufgaben selbst zu übernehmen. Eingebunden in ein Netzwerk von weiteren Datenschutzexperten und Fachjuristen, sichern wir stets die Aktualität Ihres Datenschutzsystems ab.

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